Wohnen mit Behinderung
Unser Angebot richtet sich an Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung und/oder Assistenzbedarf, um das selbständige Wohnen, im Rahmen einer Gemeinschaft, zu erlernen. Die Wohngemeinschaft ist als dauerhafter Wohn- und Lebensraum für die Bewohner*innen angelegt. Es richtet sich an Menschen mit bis zu Pflegegrad 3.
Die konkrete Gruppenkonzeption entsteht mit den Wohnungsbewerber*innen und wird, soweit es möglich ist, auf deren individuelle Bedürfnisse abgestimmt.
Finanzierung über das persönliche Budget
Menschen, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, können Leistungen auch als persönliches Budget beantragen. Dies bedeutet, dass sie einen Geldbetrag oder Gutschein bekommen, mit dem sie die notwendigen Leistungen selbst organisieren und bezahlen (§ 57 SGB XII in Verbindung mit § 17 SGB IX).
Dabei deckeln wir die Mieten gezielt so, dass auch Menschen die auf Unterstützung von Sozialleistungen (SGB XII) angewiesen sind, bei uns wohnen können.
Betreuung: Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
Das selbstständige Wohnen ist für unsere Bewohner*innen mit Behinderung eine große Herausforderung. Wir helfen ihnen dabei, einzeln oder auch als Zusammenschluss in Form einer Auftraggeber*innen-Gemeinschaft einen Dienstleister zu finden, der sie in ihrem Alltag unterstützt. Wir sind bei Vorgesprächen mit den in Frage kommenden Anbietern dabei und beantworten die Fragen zum Projekt.
Die Kosten für die notwendigen Hilfen bei der Bewältigung des Alltags werden auf Antrag im Rahmen der jeweiligen persönlichen Bedarfsanalyse und mit Kostenübernahme der zuständigen Kostenträger wie z.B. Eingliederungshilfe, Pflegekassen, etc. abgerechnet.
Der ausgewählte ambulante Dienstleister wird dann auf die Lern – und Förderfelder der Bewohner*innen individuell abgestimmt. Dies können sein:
- Allgemeine Lebensberatung, Hilfen zur Alltagsbewältigung und –strukturierung
- Hilfen zur Bewältigung persönlicher Schwierigkeiten
- Unterstützung bei schriftlichen Angelegenheiten und Behördengängen
- Unterstützung bei der Regulierung finanzieller Angelegenheiten – auch in Zusammenarbeit mit den gesetzlich bestellten Betreuer*innen
- Gesundheitssorge (Begleitung zu Routineuntersuchungen, Kontakte mit Ärzt*innen)
- Hilfestellung und Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
- Kontakte zu den Arbeitgeber*innen
- Budgetberatung und ggf. Budgetverwaltung
- Pflege -und Assistenzleistungen auch für Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf
Genossenschaftlicher Anteil
Auch Bewohner*innen mit Behinderung leisten eine genossenschaftliche Einlage. Diese beträgt in einer 5er-Wohngemeinschaft in der Regel rund 10.000 Euro. Die Einlage der Wohngenoss*innen wird nicht verzinst und nach Auszug rückerstattet oder nach Versterben vererbt. Wir beantworten gerne alle Fragen zum genossenschaftlichen Anteil.